1. Anwendungsbereich
1.1 Die nachstehenden Verkaufs-, Liefer- und Zahlungsbedingungen gelten für alle gegenwärtigen Verträge, Lieferungen und sonstigen Leistungen einschließlich Beratungsleistungen und Auskünften. Sie gelten ferner für alle künftigen Verträge über die von uns angebotenen Leistungen (insb. Leistungen aus den Bereichen Befestigungstechnik, Dach- und Holzbau, Haustechnik, Werkzeuge sowie damit zusammenhängenden Dienstleistungen).1.2 Entgegenstehende Geschäftsbedingungen werden nicht anerkannt.
1.3 Wir verkaufen ausschließlich an Unternehmer (§ 14 BGB), juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen innerhalb Deutschlands. Der Verkauf an Verbraucher im Sinne des § 13 BGB ist ausdrücklich ausgeschlossen.
1.4 Unsere Produkte sind ausschließlich für den professionellen Einsatz bestimmt und sind nicht für den privaten Einsatz vorgesehen.
2. Vertragsabschluss
Aufträge an uns, Vertragsänderungen und -ergänzungen sowie Nebenabreden bedürfen der Schriftform. Mündliche, telefonische oder in anderer Form erteilte Aufträge gelten als angenommen, sobald Versendung oder Aushändigung der Ware und Rechnung erfolgt.3. Preise, Preislisten, Versandkosten
3.1 Unsere Preise gelten rein netto ab Werk. Es gelten die Preise zum Zeitpunkt der Auftragserteilung.3.2 Nebenkosten wie beispielsweise für Fracht und Verpackung sind in den Preisen nicht enthalten. Diese werden dem Besteller, soweit nicht anders vereinbart, in Rechnung gestellt.
3.3 Beträgt die vereinbarte Lieferfrist länger als 4 Monate ab Vertragsabschluss, sind wir berechtigt, die am Tag der Lieferung geltenden Preise zu berechnen. Sofern dies zu einer Erhöhung des Gesamtpreises (inkl. Lieferkosten) von mehr als 10 Prozent führt, ist der Kunde zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
3.4 Unsere Versandkosten ersehen Sie hier.
3.5 Die Abrechnung/Rechnung erfolgt unter Anwendung kaufmännischer Rundungsregeln auf ganze(n) Cent genau.
4. Zahlung
4.1 Sofern nicht anders vereinbart, sind Rechnungen innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug zahlbar. Bei Zahlung innerhalb von 8 Tagen nach Ausstellung der Rechnung wird 2% Skonto gewährt.4.2 Der Besteller gerät in Zahlungsverzug durch Erhalt der ersten Mahnung nach Fälligkeit oder ohne Mahnung 30 Tage nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung.
4.3 Im Falle des Zahlungsverzugs des Kunden ist SPRÜGEL berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu verlangen sowie weitere Schäden, insbesondere die Kosten von nach Verzugseintritt erfolgten Mahnungen und höhere Zinsbelastungen geltend zu machen.
4.4 Die Annahme von Schecks erfolgt nach unserem freien Ermessen und stets nur erfüllungshalber. Kosten der Diskontierung und der Einziehung trägt der Besteller.
5. Lieferung, Lieferfrist
5.1 Die Einhaltung unserer Lieferverpflichtung setzt voraus, dass alle kaufmännischen und technischen Fragen zwischen uns und dem Kunden geklärt sind und der Kunde alle ihm obliegenden Verpflichtungen erfüllt hat. Ist dies nicht der Fall, verlängert sich die Leistungsfrist angemessen.5.2 Die Lieferung erfolgt nur innerhalb Deutschlands durch Sendung der Ware ab Lager an die vom Kunden mitgeteilte Adresse.
5.3 Falls wir ohne eigenes Verschulden zur Lieferung der bestellten Ware nicht in der Lage sind, weil unser Lieferant seine vertraglichen Verpflichtungen nicht erfüllt, wird der Besteller unverzüglich darüber informiert, dass die bestellte Ware nicht zur Verfügung steht. Wir und der Kunde sind in diesem Fall zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Bereits erbrachte Gegenleistungen des Kunden werden unverzüglich erstattet.
5.4 Verzögert sich die Versendung der bestellten Liefergegenstände aus Gründen, die der Besteller zu vertreten hat, so geht die Gefahr mit dem Zugang der Anzeige der Versandbereitschaft auf den Besteller über.
5.5 Bezüglich der für unsere Liefergegenstände angegebenen Maße behalten wir uns die handelsüblichen Abweichungen vor, es sei denn, wir hätten die Einhaltung der Maße ausdrücklich zugesichert.
5.6 Sofern der Besteller mehrere Waren bestellt sind wir zur Lieferung dieser Waren in Teilen (Teillieferung) berechtigt, sofern dies unter Abwägung der beiderseitigen Interessen zumutbar ist. Zusätzliche Versandkosten tragen wir. Der Gefahrübergang erfolgt mit Übergabe der jeweiligen Teillieferung an das Versandunternehmen.
5.7 Die Parteien sind sich darüber einig, dass es im Streitfall dem Besteller obliegt, den Nichtzugang einer Lieferung zu beweisen.
5.8 In Einzelfällen sind wir bereit, die bei uns erworbenen Produkte im Wege der Kulanz umzutauschen oder zurückzunehmen; ein Anspruch auf Umtausch besteht jedoch nicht. Sonderbeschaffungen, d.h. Artikel, die für den Besteller separat angefragt und beschafft werden, werden nicht zurückgenommen. Die Lieferzeit richtet sich nach den jeweiligen Vorgaben unserer Lieferanten.
6. Lieferfrist
Ist die Nichteinhaltung der Lieferverpflichtung zurückzuführen auf höhere Gewalt, auf Arbeitskämpfe, behördlich Eingriffe oder sonstige außerhalb unseres Einflussbereiches liegende Ereignisse, und zwar gleichgültig, ob diese Hindernisse bei uns oder bei unserem Zulieferanten eintreten, verlängert sich die Leistungsfrist angemessen. Dies gilt auch, sollten wir mit der Erbringung unserer Leistungen bereits im Verzug sein. Treten oben genannte Hindernisse ein, sind beide Parteien berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.7. Gefahrenübergang
7.1 Der Versand der bestellten Ware ab Lager zum Bestimmungsort des Kunden erfolgt auf dessen Rechnung und Gefahr. Dies gilt auch für den Fall, dass frachtfreie Lieferung vereinbart ist.7.2 Wir behalten uns die Wahl des Versandwegs und der Versandart vor. Sollten durch besondere Versandwünsche des Kunden Mehrkosten entstehen, behalten wir uns weiterhin vor, diesem diese in Rechnung zu stellen.
8. Eigentumsvorbehalt
8.1 Die gelieferte Ware (Vorbehaltsware) bleibt unser Eigentum bis alle Forderungen erfüllt sind, die uns gegen den Besteller jetzt oder zukünftig zustehen, und zwar einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent. Sofern sich der Besteller vertragswidrig verhält – insbesondere sofern er mit der Zahlung einer Entgeltforderung in Verzug gekommen ist –, haben wir das Recht, vom Vertrag zurückzutreten, nachdem wir eine angemessene Frist zur Leistung gesetzt haben. Die für die Rücknahme anfallenden Transportkosten trägt der Besteller. Sofern wir die Vorbehaltsware zurücknehmen, stellt dies bereits einen Rücktritt vom Vertrag dar. Ebenfalls einen Rücktritt vom Vertrag stellt es dar, wenn wir die Vorbehaltsware pfänden. Von uns zurückgenommene Vorbehaltsware dürfen wir verwerten. Der Erlös der Verwertung wird mit denjenigen Beträgen verrechnet, die uns der Besteller schuldet, nachdem wir einen angemessenen Betrag für die Kosten der Verwertung abgezogen haben.8.2 Der Besteller darf die Vorbehaltsware verwenden und im ordentlichen Geschäftsgang weiter veräußern, solange er nicht in Zahlungsverzug ist. Er darf die Vorbehaltsware jedoch nicht verpfänden oder sicherungshalber übereignen. Die Entgeltforderungen des Bestellers bezüglich der Vorbehaltsware, die aus einem sonstigen Rechtsgrund gegen seine Abnehmer oder Dritte entstehen (insbesondere Forderungen aus unerlaubter Handlung und Ansprüche auf Versicherungsleistungen) und zwar einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent tritt uns der Besteller bereits jetzt sicherungshalber in vollem Umfang ab. Wir nehmen diese Abtretung an. Der Besteller darf diese an uns abgetretenen Forderungen auf seine Rechnung im eigenen Namen für uns einziehen, solange wir diese Ermächtigung nicht widerrufen. Unser Recht, diese Forderungen selbst einzuziehen, wird dadurch nicht berührt; allerdings werden wir die Forderungen nicht selbst geltend machen und die Einzugsermächtigung nicht widerrufen, solange der Besteller seinen Zahlungsverpflichtungen ordnungsgemäß nachkommt. Sofern sich der Besteller jedoch vertragswidrig verhält – insbesondere sofern er mit der Zahlung einer Entgeltforderung in Verzug gekommen ist –, können wir vom Besteller verlangen, dass dieser uns die abgetretenen Forderungen und die jeweiligen Schuldner bekannt gibt, den jeweiligen Schuldnern die Abtretung mitteilt und uns alle Unterlagen aushändigt sowie alle Angaben macht, die wir zur Geltendmachung der Forderungen benötigen.
8.3 Eine Verarbeitung oder Umbildung der Vorbehaltsware durch den Besteller wird immer für uns vorgenommen. Wenn die Vorbehaltsware mit anderen Sachen verarbeitet wird, die uns nicht gehören, so erwerben wir Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware (Rechnungsendbetrag inklusive der Umsatzsteuer) zu den anderen verarbeiteten Sachen im Zeitpunkt der Verarbeitung. Im Übrigen gilt für die durch Verarbeitung entstehende neue Sache das Gleiche wie für die Vorbehaltsware. Wird die Vorbehaltsware mit anderen uns nicht gehörenden Sachen untrennbar verbunden oder vermischt, so erwerben wir Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware (Rechnungsendbetrag inklusive der Umsatzsteuer) zu den anderen verbundenen oder vermischten Sachen im Zeitpunkt der Verbindung oder Vermischung. Wird die Vorbehaltsware in der Weise verbunden oder vermischt, dass die Sache des Bestellers als Hauptsache anzusehen ist, sind der Besteller und wir uns bereits jetzt einig, dass der Besteller uns anteilsmäßig Miteigentum an dieser Sache überträgt. Wir nehmen diese Übertragung an. Das so entstandene Alleineigentum oder Miteigentum an einer Sache wird der Besteller für uns verwahren.
8.4 Bei Pfändungen der Vorbehaltsware durch Dritte oder bei sonstigen Eingriffen Dritter muss der Besteller auf unser Eigentum hinweisen und muss uns unverzüglich schriftlich benachrichtigen, damit wir unsere Eigentumsrechte durchsetzen können. Sofern der Dritte die uns in diesem Zusammenhang entstehenden gerichtlichen oder außergerichtlichen Kosten nicht zu erstatten vermag, haftet hierfür der Besteller.
8.5 Wenn der Besteller dies verlangt, sind wir verpflichtet, die uns zustehenden Sicherheiten insoweit freizugeben, als ihr realisierbarer Wert den Wert unserer offenen Forderungen gegen den Besteller um mehr als 10% übersteigt. Wir dürfen dabei jedoch die freizugebenden Sicherheiten auswählen.
9. Gewährleistung
Trotz gesetzlicher Einschränkungs- und Abkürzungsmöglichkeiten räumen wir dem Besteller uneingeschränkte gesetzliche Gewährleistungsrechte ein.10. Ausschluss von Schadenersatzansprüchen
10.1 SPRÜGEL haftet für Schadensersatz nur dann, wenn Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt.10.2 Für einfache Fahrlässigkeit seiner Organe, gesetzlichen Vertreter, Angestellten oder sonstigen Erfüllungshilfen haftet SPRÜGEL nur bei der Verletzung einer Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf.
10.3 Vorstehende Haftungsausschlüsse und -beschränkungen gelten weder, wenn von uns eine Garantie abgegeben wurde, noch wenn es um Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit geht oder Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz bestehen.
10.4 Vorstehende Haftungsausschlüsse und -begrenzungen gelten auch zugunsten unserer Mitarbeiter, Erfüllungsgehilfen oder sonstiger Dritter, deren wir uns zur Vertragserfüllung bedienen.
10.5 Wir übernehmen keine Haftung, wenn der Besteller unsere für den professionellen Einsatz bestimmten Produkte privaten Endverbrauchern zugänglich macht. Die vorangegangenen Absätze bleiben hiervon unberührt.
11. Beschaffenheitsmerkmale
Sämtliche Angaben, Zeichnungen, Abbildungen, Muster, Prospekte, technische Angaben und Kataloge und sonstige technische Daten, Verwendungsempfehlungen, welche in Prospekten, Katalogen, Anzeigen und Preislisten oder in den zu einem Angebot gehörigen Unterlagen enthalten sind, sind rein unverbindlich. Sie ersetzen keinesfalls eine vorherige Prüfung der Ware durch den Besteller auf deren Eignung für die beabsichtigten Zwecke, Verfahren und Einsatzfälle. Beschaffenheitsgarantien sind nur diejenigen, die in der Auftragsbestätigung als solche ausdrücklich bezeichnet sind. Für Anwendung, Verwendung und Verarbeitung der bezogenen Waren ist ausschließlich der Besteller verantwortlich. Abbildungen, Zeichnungen und sonstige Unterlagen unterliegen dem Eigentums- und Urheberrecht. Sofern keine ausdrückliche Zustimmung unsererseits vorliegt, dürfen diese nur für den vertraglich vorgesehenen Zweck verwendet und Dritten nicht zugänglich gemacht werden.12. Erfüllungsort, Gerichtsstand, anwendbares Recht
12.1 Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist das Gericht an unserem Sitz in Ingelfingen zuständig, sofern nicht für die Streitigkeit ein ausschließlicher Gerichtsstand begründet ist. Dies gilt auch, wenn der Kunde keinen Wohnsitz innerhalb der Europäischen Union hat.12.2 Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
Stand: September 2018
Gerhard Sprügel GmbH
Gerhard-Sprügel-Straße 1
74653 Stachenhausen